HERZLICH WILLKOMMEN BEI RECHTSANWÄLTIN ANITA HILLESHEIM

Fachanwältin für Familienrecht

Anwaltskanzlei am Helene-Weigel-Platz 

 

Sie suchen einen Anwalt für Familienrecht oder Verkehrsrecht in Marzahn-Hellersdorf ? Sie brauchen kompetenten  Rat und professionelle Unterstützung in einer Trennungssituation oder bei Ihrer Scheidung ?

Es gibt vielfältige Fragestellungen im familienrechtlichen Bereich, in denen eine anwaltliche Beratung und  Vertretung notwendig und sinnvoll ist. Ich unterstütze Sie auf auf Ihrem Weg und   helfe Ihnen, eine  für Ihre individuelle Situation  perfekte Lösung zu finden.

 

Ich bin seit 2004 als selbständige Rechtsanwältin im Berliner Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf schwerpunktmäßig im Bereich des Familienrechts tätig. Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen  an meinem sehr verkehrsgünstig gelegenen Kanzleisitz am Helene-Weigel-Platz  mit Rat und Tat in allen familienrechtlichen Fragestellungen vertrauensvoll und engagiert zur Seite.    Ich bearbeite Mandate aus ganz Berlin sowie auch dem östlichen Berliner Umland.


Ich arbeite seit 2020 in Kooperation mit der Kanzlei Waldheim-Rechtsanwälte, Sächsische Str.70 in 10707 Berlin und habe daher die Möglichkeit,  mit Ihnen zur persönlichen Beratung oder Mandatserteilung  auch im Berliner Stadtbezirk Wilmersdorf in den Räumlichkeiten meines Kooperationspartners  Waldheim Rechtsanwälte, www.wws-law.eu, einen Termin zu vereinbaren.

 

Zudem biete ich Ihnen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts   professionelle Beratung und Vertretung an. Ob es um Unfallregulierung im Hinblick auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geht, um die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid oder  um eine  Verkehrsstrafssache -  ich vertrete Sie aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auch in diesen Bereichen kompetent und zuverlässig.


Nehmen Sie Bitte zur Terminvereinbarung  über meine Kontaktseite, per e-mail oder telefonisch Kontakt zu meiner Kanzlei auf.


MEINE  RECHTSGEBIETE :

EHE - UND FAMILIENRECHT

VERKEHRSRECHT UND BUßGELDVERFAHREN

ALLGEMEINES ZIVILRECHT

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          Meine Angebote:


  • ausführliche  Erstberatung
  • realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, umfassende Kostenrisikoaufklärung
  • Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • in Unfallsachen Führen sämtlicher Korrespondenz mit gegnerischer Versicherung, polizeiliche Akteneinsicht
  • Beantragung von Verfahrenskostenhilfe/ Prozesskostenhilfe in gerichtlichen Verfahren
  • professionelle Vertretung in den von mir angebotenen Rechtsgebieten
  • Kostentransparenz
  • Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren 
  • kurzfristige Terminvereinbarung in meinem Marzahner Kanzleisitz am Helene-Weigel-Platz 1, aber  auch in der in Kooperation stehenden Anwaltskanzlei Jürgen Waldheim, Sächsische Straße 70 in 10707 Berlin
  • langjährige Berufserfahrung bei regelmäßiger Fortbildung


Welche Kosten erwarten Sie ?


Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Ich hole für Sie die Deckungszusage ein. Ggf. werden die Kosten Ihrer Vertretung von Ihrer Rechtsschutzversicherung vollständig oder zumindest teilweise übernommen, je nachdem, ob und  welcher Höhe Sie eine Selbstbeiteiligung pro Rechtsfall vereinbart haben oder Deckungszusage erteilt wird. Idealerweise klären Sie jedoch bereits vor dem ersten Termin mit mir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine mögliche Deckunszusage ab. Ein Anruf genügt meist, um für Sie Klarheit zu schaffen.


Sie haben einen sog. Beratungshilfeschein? Für die Erstberatung haben Sie den von der  Rechtsantragstelle Ihres zuständigen Amtsgerichts ausgestellten  Beratungshilfeschein bitte bereits mitzubringen sowie  einen Eigenanteil von lediglich 15,00 € brutto zu tragen.


Gerichtlichen Verfahren führe ich auch unter Beantragung von Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe, wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beschränkt sind. Dazu ist von Ihnen die sog. "Erklärung über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse" auszufüllen sowie Belege beizufügen, welche ich dem Gericht zusammen mit meinem Antrag bzw. meiner Klage einreiche.


Im Übrigen richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches die Gebühren nach  Gegenstandswert bzw. Streitwert bemisst.


Für eine einmalige außergerichtliche  Erstberatung entsteht regelmäßig die sog. pauschale   Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00  € netto. Kürzere Beratungsgespräche werden nach Stundensatz abgerechnet.


Geht die Erstberatung in ein Mandat über entstehen für Sie jedoch  keine separaten Erstberatungskosten.  In diesem Falle entsteht bereits die  sog. Geschäftsgebühr in außergerichtlichen Fällen bzw. eine Verfahrensgebühr in gerichtlichen Fällen  unter Zugrundelegung des Gegenstandswertes. Zudem besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung einer Stundensatzvergütung, in Einzelfällen  auch einer Pauschalvergütung.


Ich werde Sie natürlich über die Kosten meiner Inanspruchnahme und Ihr Kostenrisiko informieren, soweit dies anhand Ihres Rechtsproblemes möglich ist. Da sich der Gegenstandswert nicht immer bereits bei Mandatsannahme vollständig darstellt, ist dies nicht immer abschließend möglich. Ich versuche jedoch, für Sie das Kostenrisoko transparent zu halten und werde kostenauslösende Maßnahmen stets vorher mit Ihnen abstimmen.


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Kanzlei-Hillesheim              Helene-Weigel-Pl. 1            12681 Berlin             Tel.: 030 / 54709250